Jahreshauptversammlung 2024

Einladung

Im Namen des Vorstandes des Grünauer BC 1917 e.V. laden wir Sie/Dich

am 21. März 2024, um 18:30 Uhr zur Hauptversammlung mit Vorstandswahl ein.

Der Ort der Hauptversammlung ist das Vereinsheim auf dem Platz am Buntzelberg, Kirchsteig 101, 12524 Berlin.

Die Tagesordnung befindet sich nachfolgend eingefügt.

Hinweis:

  1. Satzungsändernde Anträge müssen vorher in schriftlicher Form beim Vorstand vorliegen.
  2. Andere Anträge müssen mindestens eine Woche vorher in schriftlicher Form beim 1. Vorsitzenden vorliegen.

Frank Eick                                                    Marcus Müller

1.Vorsitzender                                              2.Vorsitzender

f.eick@t-online.de                                        martho.mueller@gmx.de

 

 

Tagesordnung

der Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahl am 21.03.2024:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  1. Aktuelles aus dem Verein
  1. Wahlvorbereitungen
  • Wahl eines Versammlungsleiters und seiner beiden Beisitzer
  • Übergabe der Versammlungsleitung an den Versammlungsleiter
  • Bestimmung des Protokollführers
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
  • Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  1. Bericht des Vorstandes
  1. Bericht der Kassenprüfer
  1. Entlastung des Vorstandes
  1. Wahl in die Ämter (§10 Satzung)
  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • 1. Kassenwart
  • 2. Kassenwart
  • Geschäftsführer
  • Jugendleiter
  • Beisitzer
  1. Wahl der Mitglieder der satzungsgemäß vorgesehenen Ausschüsse
  • Beschwerdeausschuss (§12 Satzung)
  • Kassenprüfer (§13 Satzung)
  1. Beschlussfassung
  • Satzungsänderungen (siehe nachfolgend)
  • Andere Anträge

 

Antrag Satzungsänderung - Neuer Paragraph:

§ 5 Mitgliedsbeiträge

1.       Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt.

2.       Die Mitgliedsbeiträge unterteilen sich in

•         Grundbeiträge,

•         Jugendbeiträge,

•         ermäßigte Beiträge und

•         Förderbeiträge.

3.       Die Begleichung der Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich im Voraus zu Beginn des Zahlungszeitraumes über den Einzug mittels SEPA-Lastschriftverfahren. Die halbjährliche und jährliche Zahlungsweise ist nach entsprechender Erklärung auf dem Mitgliedsantrag auch mittels Überweisung im Voraus möglich. Sie ist für die jährliche Zahlungsweise bis zu 31. Januar und zusätzlich für die halbjährliche Zahlungsweise bis zum 31. Juli des jeweiligen Kalenderjahres sicherzustellen.

4.       Ein Mitgliedsbeitrag muss nur für höchstens zwei Kinder einer Familie getragen werden. Zur Befreiung des dritten Kindes und weiterer Kinder vom Mitgliedsbeitrag ist beim Vorstand vor Beginn der Mitgliedschaft eine schriftliche Erklärung einzureichen. Die Befreiung erlischt, wenn durch Austritt aus dem gemeinsamen oder getrennten Haushalt bzw. durch Volljährigkeit oder Verlust der gesetzlichen Eigenschaft eines Kindes, die Anzahl von drei Kindern unterschritten wird.

5.       Entfällt die Berechtigung zur Befreiung vom Mitgliedsbeitrag, so ist dies unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.

6.       Ehrenmitglieder, Schiedsrichter und aktive Jugendtrainer- und Mannschaftsbetreuer (maximal zwei pro Jugendmannschaft) sowie deren Kinder sind von der Beitragspflicht freigestellt.

Streichung §5 Abs 3, S. 2 (alt) und Abs. 4 (alt), Nummerierung §5 (alt) zu §6 und alle ff.

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