Mitgliederversammlung am 12. August

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Im Namen des Vorstands des Grünauer BC 1917 sind alle wahlberechtigten Mitglieder am

12. August 2022 um 18:30 Uhr

zur Hauptversammlung mit Vorstandswahl eingeladen.

Die Versammlung findet im Vereinsheim des Grünauer BC 1917 am Sportplatz Buntzelberg statt (Kirchsteig 101, 12524 Berlin).

Anträge zur Mitgliederversammlung können durch den Vorstand und von jedem erwachsenen Mitglied gestellt werden.

Anträge zur Änderung der Satzung müssen vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Über andere Anträge kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim dem Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind. Später eingegangene Anträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit mit einer Zweidrittelmehrheit bejaht wird. Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderungen sind ausgeschlossen.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Aktuelles aus dem Verein

3. Wahlvorbereitungen
   a) Wahl eines Versammlungsleiters und seiner beiden Beisitzer
   b) Übergabe der Versammlungsleitung an den Versammlungsleiter
   c) Bestimmung des Protokollführers
   d) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
   e) Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
   f) Feststellung der Beschlussfähigkeit

4. Bericht des Vorstands

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Entlastung des Vorstands

7. Wahl in die Ämter (§10 Satzung)
   a) 1. Vorsitzender
   b) 2. Vorsitzender
   c) 1. Kassenwart
   d) 2. Kassenwart
   e) Geschäftsführer
   f) Jugendleiter
   g) Beisitzer

8. Wahl der Mitglieder der satzungsgemäßm vorgesehenen Ausschüsse
   a) Beschwerdeausschuss (§12 Satzung)
   b) Kassenprüfer (§ 13 Satzung)

9. Beschlussfassung
   a) Satzungsänderungen
   b) Andere Anträge
   c) Ernennung von Ehrenmitgliedernq

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmgleichheit bedeutet Ablehnung. Satzungsänderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn diese von fünf v. H. der Anwesenden beantragt wird.

Alle Anträge bitte schriftlich an unsere Anschrift: Grünauer BC 1917; z. Hd. Frank Eick; Kirchsteig 101; 12524 Berlin.